1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
Ein Gebäudeplan isst eine grafische Darstellung wie ein Gebäude aussehen wird
Ein Gebäudeplan ist eine grafische Darstellung von einem Bauwerk mit sämtlichen Etagen, Räumen und Anbauten und wird vom Architekten
erstellt.
Maßstab ist immer 1:100 und folgt dem Baugesetzbuch.
Es enthält:
- Fundamentplan
- Aufriss innen und außen
- Grundriss
- Dachplan
- elektronischer Plan
Ein Gebäudeplan dient zur Information über:
- Lage der Wände
- Wandöffnungen
- Vertikale Zirkulation einschließlich Treppen
- Abmessungen
- Amaturen
Hilfsmittel sind:
- Notizen
- Legenden
- Referenz Symbole
Mit einer Bauzeichnung wird Dargestellt:
- Grundrisse
- Ansichten
- Schnitte und Details
- Materialien
Baubeschreibung
- Art und Umfang der Dargebotenen Leistung
- Planung und Bauleitung der Arbeiten am Grundstück
- Baustelleneinrichtung
- Pläne mit Raum und Flächenangaben
- Enthält Ansichten, Grundrisse und Pläne
Im Falle eines Mehrfamilienhauses für eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird das Gemeinschafts und Sondereigentum definiert und mit einer
Ziffer benannt.
Es werden die Grundbuchvorschriften laut §7 WEG angewendet.
Von Amts wegen wird ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teilungsgrundbuch) angelegt.
Auf diesem ist das dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Meiteigentums die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte einzutragen. Das Grundbuchblatt des Grundstücks wird von Amts wegen geschlossen.
Eintragungsbewilligung:
Baubehörde mit Unterschrift, Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung
aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks mit Lage und Größe ersichtlich ist.
Sondereigentum muss jeweils mit der gleichen Nummer gekennzeichnet werden.
Sie sollen mit dem Aufteilungsplan übereinstimmen.
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