1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft

Ein Gebäudeplan isst eine grafische Darstellung wie ein Gebäude aussehen wird 

Ein Gebäudeplan ist eine grafische Darstellung von einem Bauwerk mit sämtlichen Etagen, Räumen und Anbauten und wird vom Architekten 
erstellt. 

Maßstab ist immer 1:100 und folgt dem Baugesetzbuch.

Es enthält: 
- Fundamentplan
- Aufriss innen und außen
- Grundriss
- Dachplan
- elektronischer Plan

Ein Gebäudeplan dient zur Information über:
- Lage der Wände
- Wandöffnungen 
- Vertikale Zirkulation einschließlich Treppen
- Abmessungen 
- Amaturen

Hilfsmittel sind: 
- Notizen
- Legenden
- Referenz Symbole

Mit einer Bauzeichnung wird Dargestellt: 
- Grundrisse
- Ansichten
- Schnitte und Details
- Materialien 

Baubeschreibung
- Art und Umfang der Dargebotenen Leistung 
- Planung und Bauleitung der Arbeiten am Grundstück
- Baustelleneinrichtung
- Pläne mit Raum und Flächenangaben
- Enthält Ansichten, Grundrisse und Pläne 

Im Falle eines Mehrfamilienhauses für eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird das Gemeinschafts und Sondereigentum definiert und mit einer 
Ziffer benannt. 

Es werden die Grundbuchvorschriften laut §7 WEG angewendet. 
Von Amts wegen wird ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teilungsgrundbuch) angelegt.
Auf diesem  ist  das dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Meiteigentums die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte einzutragen. Das Grundbuchblatt des Grundstücks wird von Amts wegen geschlossen. 

Eintragungsbewilligung: 

Baubehörde mit Unterschrift, Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung 
aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks mit Lage und Größe ersichtlich ist. 
Sondereigentum muss jeweils mit der gleichen Nummer gekennzeichnet werden. 
Sie sollen mit dem Aufteilungsplan übereinstimmen. 



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